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Frau dehnt das linke Bein

Teilnahmebedingungen Hafentagelauf

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an den von der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte veranstalteten Ausschreibung erkennt der Teilnehmende ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.  Ergänzend gelten die offiziellen Teilnahme- und Haftungsbedingungen des Veranstalters des Husumer Hafentagelaufes.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab Jahrgang 2018 und älter. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte sowie deren Kooperationspartner.

2.1. Spendenberechtigt
Spendenberechtigt sind nur gemeinnützige Vereine oder Institutionen mit Sitz in unserem Geschäftsgebiet Schleswig-Holstein Mitte (südliches Nordfriesland, nordöstliches Dithmarschen, Region Handewitt, Mittelholstein). Jeder Verein / jede Institution darf nur eine Spende entgegennehmen und muss eine Spendenbescheinigung ausstellen. Die Spende wird direkt an den Verein / die Institution überwiesen. Der Verein / die Institution erhält die 500 €, wenn der oder die Läufer/-in am 15.08.2026 die 10 km im Rahmen des Hafentagelaufs erfolgreich absolviert. Die gelaufene Zeit spielt keine Rolle.
Die Teilnahme ist nur über das Anmeldeformular über die Homepage: www.vr-shm.de/hafentagelauf möglich.
Die Teilnahme ist nur mit Bild und vollständiger Angaben laut Anmeldeformular möglich.

2.2. Rücktritt und Nachrückverfahren

Ein Widerruf der Teilnahme am Bewerbungsverfahren oder am Laufteam ist jederzeit möglich. Mit dem Widerruf werden das Bewerbungsfoto und der Beitrag auf den Social-Media-Kanälen unverzüglich gelöscht. Sämtliche Ansprüche auf die Übernahme der Startgebühr, Team-Goodies sowie das Anrecht auf die 500-Euro-Spende für den nominierten Verein verfallen damit ersatzlos.

Tritt ein gewählter Läufer vor dem Start des Laufs zurück (z. B. wegen Krankheit), rückt automatisch die Person mit den nächstmeisten Stimmen aus dem Voting-Verfahren in das Laufteam nach, sofern die organisatorische Frist des Veranstalters eine Ummeldung noch zulässt.

2.3. Besondere Bedingungen für minderjährige Teilnehmer (ab Jahrgang 2018)

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten ergänzend die folgenden zwingenden Bestimmungen:

  • Bewerbung: Im Anmeldeformular müssen die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten angegeben werden.
  • Schriftliche Einwilligungserklärung: Während volljährige Teilnehmer mit ihrer Bewerbung der Veröffentlichung personenbezogener Daten zustimmen, muss bei Minderjährigen eine separate, schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Ohne die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung ist eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren, dem Social-Media-Voting sowie dem Laufteam ausgeschlossen.
  • Verbleib der Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung (inklusive der Vorbereitungsphase, des Laufs selbst und der Nachbereitung vor Ort) verbleibt vollumfänglich bei den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern. Sie geht zu keinem Zeitpunkt auf die Firmenbetreuer oder Mitarbeiter unseres Unternehmens über.

3. Modus
Die Ausschreibung wird online auf der Website, über die Facebook-Fanpage und Instagram-Kanal von der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte vorgestellt.
Bewerbungen werden bis zum 15.07.2026 entgegen genommen. Anschließend sichtet die VR Bank Schleswig-Holstein Mitte ab dem 16.07. die eingegangenen Bewerbungen. Alle berechtigten Teilnehmer werden am 20.07. über die Facebook- und Instagram-Seite der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte veröffentlicht. Die 10 Teilnehmenden mit den meisten "Likes" (es werden die Likes aus Facebook und Instagram zusammengezählt) werden in das Laufteam der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte aufgenommen. Das Online-Voting endet am 05.08.2026.
Diese Ausschreibung wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht auch im Übrigen in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram. Sämtliche Informationen, die anlässlich der Teilnahme an der Ausschreibung übermittelt werden, werden vom Teilnehmenden selbst und nicht von Facebook/Instagram bereit gestellt. Der/ Die Teilnehmer/-in erklärt, wegen der Teilnahme an der Ausschreibung keine Ansprüche gegen Facebook/Instagram geltend zu machen.

4. Presse/Promotion
Der/ Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-/Bild- und Textpromotions, auch im Internet, zur Verfügung zu stehen und erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang auch sein/ihr Name genannt wird. Die Teilnehmenden berechtigen die VR Bank Schleswig-Holstein Mitte ausdrücklich, das eingereichte Bild auf der Facebook-/Instagram-Seite der VR Bank Schleswig-Holstein Mitte für das Online-Voting zu veröffentlichen.

5. Datenschutz
Die vom Teilnehmenden im Rahmen der Teilnahme an die VR Bank Schleswig-Holstein Mitte übermittelten Daten behandelt die VR Bank Schleswig-Holstein Mitte ausschließlich unter Beachtung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Grundsätze. Eine Nutzung erfolgt, soweit nicht eine gesonderte Einwilligung vorliegt, ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung der Ausschreibung.

6. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.